Die Welt hält so viele spannende Geheimnisse bereit! Du bist Lehrer*in und es war schon immer dein Herzenswunsch hinter die Kulissen der Neuseelandsagen, des mysteriösen Reichs der Inka oder des geheimnisvollen Sees Loch Ness zu blicken? Dann erfülle dir diese und noch viele weitere Träume bei einem Lehrer-Sabbatical: Tauche in neue Kulturen ein, erweitere deinen Horizont, lerne die Welt kennen, eine neue Sprache und eine Menge fürs Leben!
Ein Sabbatical, im Deutschen auch oft Sabbatjahr genannt, ist eine längere Auszeit vom Job – zum Aufladen der Akkus, zum Weltenbummeln, zur Quality Time mit der Familie oder zur Umsetzung von Projekten, die im Arbeitsalltag keinen Platz haben. Der Begriff stammt aus dem Hebräischen, „schabat“, und steht für „Ruhen“.
Glückwunsch! Ganz egal ob du ein angestellte*r oder verbeamtete*r Lehrer*in bist: Du hast du gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Das stellen die Gesetze des Bundes und der Länder sicher (§ 91 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz i.V.m. § 9 Abs. 1 Arbeitszeitverordnung Bund).
In Deutschland ist Bildung Ländersache. Dadurch gibt es in den Bundesländern teilweise unterschiedliche Ausprägungen und Varianten des Sabbatjahres für Lehrer*innen. Du darfst in der Regel entweder ein ganzes oder ein halbes Jahr Freistellung beantragen.
Da deinem Sabbatical als Lehrer*in eine mehrjährige Sparphase vorausgehen kann, solltest du dein Sabbatical langfristig planen – und viel Geduld haben.
Das Sabbatjahr steht sowohl voll- als auch teilzeitbeschäftigten Lehrer*innen offen.
Ob du als Lehrer*in verbeamtet oder angestellt bist, macht einen Unterschied in der Wahl deines Sabbatical-Modells.
Dann gilt in der Regel automatisch das Blockmodell – auch Anspar- und Freistellungs-Modell genannt – für dich: Du vereinbarst vorab einen bestimmten Zeitraum zwischen zwei und sechs Jahren, in dem du auf einen Teil deines Gehaltes verzichtest (Ansparphase). Während deines Sabbaticals (Freistellungsphase) bekommst du anschließend dein gespartes Geld monatlich ausbezahlt.
Wie lange du im Voraus ansparen möchtest? Das kannst du – in Absprache mit deinem Schulleiter – selbst entscheiden.
Ansparphase: 2 Jahre
Freistellungsphase: 1 Jahr
Reduzierter Lohn: 2/3 Lohn
Ansparphase: 3 Jahre
Freistellungsphase: 1 Jahr
Reduzierter Lohn: 3/4 Lohn
Ansparphase: 4 Jahre
Freistellungsphase: 1 Jahr
Reduzierter Lohn: 4/5 Lohn
Ansparphase: 5 Jahre
Freistellungsphase: 1 Jahr
Reduzierter Lohn: 5/6 Lohn
Option 5
Ansparphase: 6 Jahre
Freistellungsphase: 1 Jahr
Reduzierter Lohn: 6/7 Lohn
Dann musst du mit deinem Arbeitgeber individuell absprechen, welches Finanzierungsmodell für dich in Frage kommt.
Ein Sabbatical für Lehrer ist grundsätzlich in allen Bundesländern möglich, jedoch variieren die konkreten Regelungen. Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit der Schulleitung sowie den zuständigen Behörden ist empfehlenswert.
In Berlin steht Lehrkräften ein sogenanntes „Sabbatmodell“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine langfristige Teilzeitregelung, bei der über mehrere Jahre hinweg Arbeitszeit eingespart wird. Die so angesammelte Zeit kann schließlich für eine zusammenhängende Auszeit genutzt werden – mit weiterlaufender Gehaltszahlung auf Teilzeitbasis.
NRW setzt auf das sogenannte Blockmodell: Lehrkräfte arbeiten während der Ansparphase mit reduzierter Wochenstundenzahl, erhalten ein entsprechend angepasstes Gehalt und nehmen zu einem späteren Zeitpunkt eine Freistellungsphase in Anspruch – ebenfalls bei fortlaufender Bezahlung. Dieses Modell wird über mehrere Jahre geplant und setzt frühzeitige Beantragung voraus.
In Bayern existiert ein festgelegtes Freistellungsmodell, das derzeit über mindestens fünf Jahre läuft. Innerhalb dieser Zeit arbeitet die Lehrkraft mit reduziertem Gehalt weiter, das gleichmäßig über die gesamte Laufzeit – inklusive der freigestellten Phase – verteilt wird. Die Nutzung ist einmalig möglich und bedarf schulaufsichtlicher Genehmigung.
In Niedersachsen können Lehrkräfte über sogenannte Langzeitkonten ein Sabbatjahr realisieren. Dabei wird ein Zeit- oder Gehaltsguthaben angespart, das später für eine berufliche Auszeit eingesetzt werden kann. Die Umsetzung ist flexibel, jedoch von der Zustimmung der Dienststelle abhängig und muss im Einklang mit dienstlichen Erfordernissen stehen.
Baden-Württemberg bietet zwar weiterhin Freistellungsmodelle für Lehrkräfte an, hat jedoch seit 2024 die Bedingungen verschärft. Freistellungswünsche werden nur noch begrenzt genehmigt, etwa wenn zuvor eine bestimmte Mindestbeschäftigungszeit erfüllt wurde oder ausreichend zeitlicher Abstand zum letzten Sabbatjahr besteht.
In Hessen erlaubt ein flexibles Arbeitszeitmodell Lehrkräften eine Teilzeitbeschäftigung mit Freistellung. Je nach Gestaltung können bis zu sieben Jahre angesetzt werden, wobei ein Teil davon als bezahlte Auszeit geplant ist. Dieses Modell wird individuell ausgestaltet und muss rechtzeitig mit der Schulaufsicht abgestimmt werden.
Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg haben die Möglichkeit, ein Sabbatical über eine gestreckte Teilzeitregelung zu verwirklichen. In der Praxis bedeutet das: Über einen bestimmten Zeitraum wird in Teilzeit gearbeitet, um später eine komplette Freistellung in Anspruch zu nehmen. Auch wiederholte Sabbaticals sind grundsätzlich möglich.
Dein*e Schulleiter*in kann deinen Antrag in Ausnahmefällen ablehnen. Sollte dies der Fall sein, müssen triftige Gründe vorlegen. Das kann ein großer Mangel an Lehrer*innen an deiner Schule sein oder dann vorkommen, wenn die personellen Ressourcen für deine Fachbereiche besonders knapp sind.
Solltest du keine Genehmigung erhalten, kann es helfen, im nächsten Schritt deine Gewerkschaft oder den Lehrer- bzw. Personalrat ins Boot holen. Denn wenn deine Motivation für deine Auszeit Überlastung ist, weil du seit vielen Jahren durch den Mangel an Lehrkräften an deiner gesundheitlichen Grenze arbeitest, hast du dringend ein Sabbatical verdient.
Sparen ist die halbe Miete für dein Sabbatical als Lehrer*in. Je früher du damit anfängst, desto besser. Hier sind ein paar Tipps und Tricks, mit denen du deine Urlaubskasse effektiv auffüllen kannst:
Regel Nummer eins lautet: Aufgaben frühzeitig abgeben! Fang bestenfalls bereits ein halbes Jahr vorher damit an, unterrichtsrelevante Dinge, aber auch deine Ämter als Fachkonferenzvorsitzender, SV-Lehrer, Klassenleitung oder Beratungslehrer*in nach und nach abzugeben, um deinen Kollegen alles in Ruhe erklären zu können, Dokumentationen zu erstellen und für alle wichtigen Fragen zur Verfügung zu stehen
Die Welt ist groß – und deine Freiheit? Noch größer! Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, grenzenloses Reisen, Entspannung, Abenteuerlust, Freiheit und vieles mehr zu genießen. Schreibe ein Buch, umrunde die Welt, trainiere für den nächsten Marathon – deine Wünsche geben ab sofort den Takt an!
Um die Rückkehr in den Job möglichst ruhig und einfach zu gestalten, solltest du in den Zeiten deines Sabbaticals, wenn möglich, Kontakt zur Schule halten. So bleibst du darüber informiert, was sich an der Schule tut, welche Gesetze sich ändern, welche schulpolitischen Entscheidungen fallen und welche personalen Änderungen es gibt. Viele Lehrer*innen nutzen zudem die Möglichkeit auf einen langsamen Einstieg mit reduzierter Stundenanzahl.
Kein Problem, du kannst jederzeit wieder ein Sabbatjahr als Lehrer*in beantragen – und das sogar direkt nach deinem Wiedereinstieg! Lehrer*innen steht eine Pause zu. Und warum solltest du diese nicht so oft es geht nutzen?