Das Auslands-BAföG bekommen Schüler*innen und Student*innen oft auch dann, wenn sie im Inland keinen Anspruch auf BAföG haben. Check deinen Anspruch für deinen Auslandsaufenthalt und berechne es leicht mit dem BAföG-Rechner!
Das sind die Leistungen des Auslands-BAföG:
Das Tolle am Auslands-BAföG ist, dass der Zuschuss als Zuschlag gilt und – im Gegensatz zum Inlands-BAföG – nicht zurückbezahlt werden muss.
Um eine Förderung zu erhalten, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Kleiner Tipp: Als einzige Begründung für Auslandspraktika solltest du am besten nicht angeben, dass du es „nur“ zur Verbesserung deiner späteren Berufschancen machen willst, da du dann bei der Förderung leer ausgehen könntest.
Die Anträge sind bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung (Auslandsämtern) und mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnittes einzureichen.
Studentenwerk Frankfurt/Oder
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder
Tel.: 0335 / 5650 9-0 oder -22
Fax: 0335 / 5650 999
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Webseite: http://www.studentenwerk-frankfurt.de
Region Hannover
Fachbereich Schulen
Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel.: 0511 / 616 -22252; -22253; -22554
Fax: 0511 / 616 – 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Senator für Bildung und Wissenschaft
Landesamt für Ausbildungsförderung
Rembertiring 8 – 12
28195 Bremen
Tel.: 0421 / 361 – 13222
Fax: 0421 / 361 – 4176
E-Mail: auslands-bafoeg.lfa@bildung.bremen.de
Internet: http://www.bildung.bremen.de
Studentenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Max-Planck-Ring 9
98693 Ilmenau
Tel.: 03677 / 692 752
Fax: 03677 / 691 924
Email: heidrun.spittel@stw-thueringen.de
Internet: http://www.stw-thueringen.de