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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufenthalte (Freiwilligenaufenthalte, Work & Travel-Aufenthalte, Way Changer Reisen) und alle Reisen der wayers GmbH („wayers“), bei welchen eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise angeboten werden. Sie gelten zwischen wayers als Reiseveranstalter und der den Aufenthalt oder die Pauschalreise buchenden Person (m/w/d), dem „Kunden“. Diese AGB gelten nicht für die die Vermittlung touristischer Einzelleistungen durch wayers, etwa vermittelte Flüge.
2. Vertragsschluss
2.1 Mit seiner Buchungsanmeldung bietet der Kunde wayers den Abschluss eines Aufenthalts- oder Reisevertrages auf der Grundlage der Beschreibung des jeweiligen Aufenthaltes auf der Internetseite und auf Basis dieser AGB verbindlich an. Es wird dem Kunden empfohlen, die von wayers zur Verfügung gestellten Formulare / Online-Formulare für die Anmeldung zu verwenden.
2.2 Bei Online-Buchungen: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von wayers erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „kostenpflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch wayers zustande. wayers bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa in Textform (E-Mail), und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Buchungsbestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.
2.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von wayers vor, an das wayers für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung oder Antritt des Aufenthaltes, annehmen und der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Dokumente für seinen Aufenthalt unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Daten, Ziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich wayers mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen, wenn ein Flug mit gebucht wurde.
2.6 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: wayers weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Aufenthalte und Reisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Vertrag auf Basis der AGB ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
3. Leistungen von wayers
Umfang der von wayers zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des Aufenthaltes oder der Reise auf der Internetseite von wayers in Verbindung mit der Buchungsbestätigung, die den Vertragsschluss bestätig.
4. Zahlung und Pflichten des Kunden
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist vom Kunden eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist 30 Tage vor dem Beginn des Aufenthaltes zur Zahlung fällig, sofern feststeht, dass der Aufenthalt stattfinden kann, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziff. 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Umbuchungs- oder Bearbeitungsentgelte sind jeweils sofort nach Inrechnungstellung zur Zahlung fällig.
4.3 Gehen auf den Preis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist wayers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann wayers den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an der nachstehenden Ziffer 6.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
4.4 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn des Aufenthalts erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 wayers behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Preises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Leistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für den betreffenden Aufenthalt geltenden Wechselkurse ergibt. Der Preis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Gesamtpreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird wayers den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgt.
5.2 Der Kunde kann eine Senkung des Preises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Leistungsbeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für wayers führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von wayers zu erstatten. wayers darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen.
5.3 wayers behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Preis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. wayers hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Aufenthaltsbeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Gesamtpreises, kann wayers sie nicht einseitig vornehmen. wayers kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von wayers bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Aufenthaltsbeginn unterbreitet werden. Kann wayers die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Leistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 5.4 entsprechend, d. h. wayers kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von wayers bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von wayers bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Aufenthaltsbeginn
6.1 Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag über den Aufenthalt zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei wayers. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann wayers vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dabei gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Leistungen von wayers, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von wayers und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Leistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
bis zum 90. Tag vor Leistungsbeginn 10 %
vom 89. bis 60. Tag vor Leistungsbeginn 30 %
vom 59. bis 30. Tag vor Leistungsbeginn 60 %
vom 29. bis 7. Tag vor Leistungsbeginn 80 %
ab 7. Tag vor Leistungsbeginn und
bei Rücktritt bei Leistungsbeginn
/ Nichterscheinen 90 %
Work & Travel inklusive Flug:
bis zum 90. Tag vor Leistungsbeginn 30 %
vom 89. bis 60. Tag vor Leistungsbeginn 40 %
vom 59. bis 30. Tag vor Leistungsbeginn 60 %
vom 29. bis 7. Tag vor Leistungsbeginn 80 %
ab 7. Tag vor Leistungsbeginn und
bei Rücktritt bei Leistungsbeginn
/ Nichterscheinen 90 %
Steht programmbedingt noch kein konkreter Reisebeginn fest, so gilt der 15. des vertraglich vorgesehenen Ausreisemonats als Reisebeginn.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, wayers nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von wayers geforderten Pauschalen. wayers behält sich vor, anstatt der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und kann in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind, etwa durch höhere Flugstornokosten (wenn Flüge Inhalt einer Pauschalreise sind). wayers kann die geforderte Entschädigung sodann unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann wayers ggf. ein Umbuchungsentgelt erheben, das dem Kunden vor Anfall mitgeteilt wird. Ist wayers zu einer Umbuchung nicht bereit bzw. ist diese nicht möglich, so kann der Kunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Vertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in den Ziffern 6.2 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt wayers den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die wayers ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise nach Deutschland, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
10. Rücktritt durch wayers
10.1 wayers kann bis 30 Tage vor Leistungsbeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und den Aufenthalt oder die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Buchungsbestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist ebenfalls angibt.
10.2 wayers kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wayers aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von wayers oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Die örtliche Vertretung ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche des Kunden gegen wayers zu beurteilen oder anzuerkennen.
11.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat wayers den Mangel zu beseitigen. wayers kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. wayers kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann wayers die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Leistungen, hat wayers Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.3 Werden der Aufenthalt oder die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet wayers innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen, wobei die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch wayers verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält wayers hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen den Anspruch auf den vereinbarten Preis.
11.4 Es obliegt dem Kunden, ggf. unter Einbeziehung eines fachärztlichen Rates selbst zu prüfen, ob die Teilnahme am Aufenthalt mit seinen spezifischen Inhalten mit seiner körperlichen und psychischen Konstitution vereinbar ist.
11.5 Wird die Erbringung der Leistung wayers i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil der Kunde wegen einer Krankheit, einem psychischen Leiden oder einer Mobilitätseinschränkung, oder aus einem anderen Grund unfähig ist, am Aufenthalt teilzunehmen und diesen durchzuführen, so ist der Anspruch des Kunden auf Leistung ausgeschlossen. In diesen Fällen stimmt der Kunde schon jetzt zu, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, der die Teilnahmefähigkeit prüft und ggf. eine für beide Parteien verbindlich geltende Teilnahmeunfähigkeit feststellt.
12. Kündigung von wayers wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden
wayers kann den Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung von wayers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Kunde sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies ist insbesondere der Fall bei festgestelltem Drogenkonsum oder übermäßigem Alkoholkonsum des Kunden, seinem Fehlverhalten im Projekt, wie etwa der Missachtung von Weisungen der Projektleiter und Koordinatoren oder der Missachtung oder Nichteinhaltung des dem Kunden mitgeteilten Verhaltenskodex (Code of Conduct, siehe https://wayers.com/de/themenwelt/verhaltenskodex/) oder der massiven Störung der Gruppe durch Fehlverhalten des Kunden. Dabei behält wayers den Anspruch auf den gezahlten Aufenthalts- oder Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer oder die Störerin selbst.
13. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er wayers auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
14. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von wayers für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Preis der Reise oder des Aufenthaltes beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Wird ein Flug gebucht, ist wayers gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, findet der Kunde auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.
16. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
16.1 wayers informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste, auch bei Covid-19-Maßnahmen des Bestimmungslandes), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
16.2 wayers haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde wayers mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, wayers hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
16.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wayers hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.
17. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
17.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert wayers den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. wayers hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse: hello@wayers.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Wayers unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
17.2 Mit einer Nachricht an hello@wayers.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
18. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
18.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und wayers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von wayers vereinbart.
18.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. wayers nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: Reiseveranstalter: wayers GmbH, Nymphenburger Str. 113, 80636 München, Tel. 089-28 67 1-0, Fax: 089-28 67 51-29 E-Mail: hello@wayers.com; www.wayers.com; USt-ID: DE 238 462 641. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Freiwilligenaufenthalte, Work & Travel, Way Changer Reisen, Pauschalreisen. Haftpflichtversicherung: HanseMerkur, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt.
Wayers GmbH vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de.