Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Freiwilligenaufenthalte, die von wayers GmbH („wayers“) angeboten werden und regeln die Rechte und Pflichten zwischen wayers und der die Freiwilligenarbeit leistenden Person (m/w/d), die teilnehmende Person „TP“ genannt wird. Durch den Einsatz der TP soll die Entwicklungszusammenarbeit und die entwicklungspolitische Bildungsarbeit durch gemeinnützige Freiwilligendienste in sozialen und medizinischen Projekten im Gastland gefördert werden. Ebenso kann die Verbesserung des Umwelt-, Natur-, Arten- und Klimaschutzes Ziel des Freiwilligendienstes in einem regionalen Umweltprojekt oder einem jeweils entsprechenden Projektes sein.
Zwischen wayers als entsendender Organisation und der TP wird ein Auftragsverhältnis abgeschlossen, wonach sich die TP verpflichtet, wayers für die Entsendung in das von der TP gewählte Projekt im Gastland im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stehen. Dort übernimmt die TP im Rahmen des gemeinnützigen Freiwilligendienstes Tätigkeiten freiwillig, unentgeltlich und uneigennützig. Dieses Vertragsverhältnis begründet kein arbeitsrechtliches Rechtsverhältnis. Es ergibt sich kein Anspruch der TP auf Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gegenüber wayers.
Die TP unterliegt bei der Erfüllung der Freiwilligenarbeit den Weisungen von wayers bzw. des Projektes und derjenigen Personen, die hierzu von wayers benannt wurden. Dieses Weisungsrecht stellt kein arbeitsrechtliches Direktionsrecht dar, sondern ist auf den jeweiligen Auftrag im Projekt beschränkt. Die Festlegung der Einsatzzeit im Projekt erfolgt durch das Projekt, das die Tätigkeiten und Einsatzzeiten im Einzelnen gegenüber der TP festlegt. Die TP hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Einsatzzeit oder eine anrechenbare Anzahl von Stunden oder Tagen. Die TP ist verpflichtet, eine etwaig bestehende betriebliche Ordnung und eine Hausordnung des Projektes sowie dessen Richtlinien und Verhaltensregeln zu beachten. Ebenso verpflichtet sie sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex‘ von wayers https://wayers.com/de/themenwelt/verhaltenskodex/, den Kinderschutzrichtlinien, siehe https://wayers.com/de/kinderschutz/ und den Tierschutzrichtlinien, siehe https://wayers.com/de/tierschutzrichtlinien/, in der jeweils aktuellen Fassung.
4.1 wayers wird die TP auf den Einsatz im Gastland und auf die dort üblichen, für die jeweilige Kultur spezifischen Besonderheiten und Kultur durch geeignete Maßnahmen vorbereiten. Die TP erhält eine qualifizierte Vorbereitung vor der Entsendung in das Gastland und eine Einführungsveranstaltung, wie etwa ein Orientierungsprogramm im Gastland, an dem die TP verpflichtend teilnehmen muss. Während des Freiwilligenaufenthaltes wird die TP ebenfalls durch wayers und deren Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen betreut und über alle für den Einsatz erforderliche Maßnahmen informiert. Die TP hat sich um die Einreiseformalitäten selbst zu kümmern und sicherzustellen, dass sie diese Erfordernisse rechtzeitig und korrekt erfüllt, um ihren Aufenthalt im Ausland ordnungsgemäß antreten zu können (etwa durch Beschaffung eines etwa erforderlichen Aufenthaltstitels für die TP, Visabeantragung etc.).
4.2 wayers unterstützt die TP bei der Organisation sowie der Durchführung des Freiwilligenaufenthalt im Gastland als Obliegenheit im Rahmen des Auftragsverhältnisses und sorgt für die Unterbringung und Verpflegung zu Wohnzwecken während der Freiwilligenarbeit. wayers weist darauf hin, dass die Unterkunft nicht Erholungszwecken dient, sondern ausschließlich den Zweck hat, der TP den Aufenthalt zu ermöglichen. Die TP kann auch Sprachkurse oder vorbereitende Kurse als Einzelleistungen von wayers zur Vorbereitung erwerben.
4.3 Wählt die TP die Unterbringung und Verpflegung gemäß der Ausschreibung von wayers, so wird über diese Leistung ein gesonderter Unterbringungsvertrag (Werkvertrag) i. S. d. § 631 BGB geschlossen. Die Unterkunft dient ausschließlich der Unterbringung während der Freiwilligenarbeit und damit zu Wohnzwecken. Als von wayers zu diesem Zweck zu erbringende Einzelleistung unterfällt sie nicht dem Pauschalreiserecht. In Bezug auf die von wayers zu erwerbenden Kurse (Sprachkurse, Vorbereitungskurse) sind dienstvertragliche Vorschriften anzuwenden, wobei wayers Dienstleister ist. Auch solche Kurse unterfallen nicht dem Pauschalreiserecht, da sie der Bildung dienen.
4.4 Für die Unterbringung und Verpflegung sowie für Kurse ist wayers berechtigt, eine Vergütung zu berechnen, die der TP bei der Anmeldung für solche Leistungen mitgeteilt wird.
5.1 Die TP kann sich elektronisch zum Freiwilligenaufenthalt unter sowie für eine Unterkunft mit Verpflegung oder für Kurse zu der jeweils im Anmeldungsvorgang angezeigten Vergütung für den gewählten Zeitraum anmelden.
5.2 Der Ablauf der elektronischen Buchung wird auf der Internetseite in der Anwendung erklärt. Es steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. Soweit der Vertragstext von wayers im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird die TP hierüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. Eingabefehler kann die TP korrigieren, indem sie bei dem jeweiligen Feld klickt. Falls sie den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann sie auch einfach ihr Browser-Fenster schließen.
5.3 Durch Anklicken des Buttons (der Schaltfläche) „Kostenpflichtig buchen“ bietet die TP den Abschluss des Freiwilligenvertrags verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung einen Auftrag zum Abschluss eines Unterbringungsvertrages bezüglich der gewählten Unterkunft und Verpflegung während der Freiwilligenarbeit oder eines Kurses sowie der Organisation dieser Leistungen dar. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seiner Willenserklärungen Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer korrekt eingegeben hat. Über den Eingang der Anmeldung erhält die TP eine elektronische Zugangsbestätigung, die noch keine Vertragsannahme darstellt.
5.4 Das Auftragsverhältnis, mit dem sich die TP zur Leistung der Freiwilligentätigkeit verpflichtet, kommt mit der Annahme der Anmeldung der TP durch wayers zustande. Nach Anfrage wird die TP von wayers über die Annahme ihrer Anmeldung mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) informiert. Gleichzeitig informiert wayers die TP über die gebuchte Unterkunfts- und Verpflegungsleistung oder einen gewählten Kurs. Der Vertragsschluss ist damit verbindlich und das Projekt ist über die Entsendung informiert. Die Buchungsbestätigung dient gleichzeitig als Rechnung.
5.5 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung hat die TP eine Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen zu zahlen, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die Restzahlung ist 30 Tage vor dem Beginn des Freiwilligenaufenthaltes zur Zahlung fällig. Wird eine Zahlung nicht bei Fälligkeit und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung zur Zahlung von der TP geleistet, ist wayers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Schadensersatz zu belasten.
5.6 wayers weist darauf hin, dass für den von der TP gewählten Freiwilligenaufenthalt, ebenso wie für die gebuchte Unterkunft und Verpflegung oder gewählte Kurse kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Zeitraum vorgesehen ist, handelt (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Rücktritt vom Freiwilligenvertrag und von den gewählten Leistungen der Unterkunft / Verpflegung oder der Kurse ist gem. Ziff. 6.2 dieser AGB möglich.
5.7 Die TP hat keinen Anspruch auf eine Änderung des Vertrages, etwa in Form eines anderen Projektes, einer anderen Art der Unterkunft oder eines Kurses nach Vertragsschluss. Umbuchungen sind grundsätzlich nur nach vorherigem Rücktritt nach Ziff. 6 dieser AGB und Neuanmeldung zu einem neuen Projekt möglich. Sofern wayers eine solche Umbuchung durchführen kann, ist wayers berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt zu erheben, das der TP im Einzelfall zuvor der Höhe nach mitgeteilt wird. Die TP kann bei Berechnung einer Pauschalen nachweisen, dass wayers überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden als die ihr genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
5.8 Die TP hat selbst sicherzustellen, dass sie rechtzeitig zu Beginn des Freiwilligenaufenthaltes erscheint, insbesondere bei Eigenanreise mit selbst gebuchten Flügen.
6.1 Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Freiwilligenvertrag vor dessen Beginn besteht nicht. Auch für die gewählten Leistungen der Unterkunft und Verpflegung oder Kurse besteht kein Rücktrittsrecht vor Beginn der Leistungen.
6.2 wayers gewährt der TP freiwillig ein vertragliches Rücktrittsrecht, wonach die TP jederzeit vom Vertrag vor Beginn des Freiwilligenvertrag und vom Unterbringungsvertrag über die Unterkunft und Verpflegung oder von einem Kursvertrag zurücktreten kann. Es wird empfohlen, einen Rücktritt schriftlich oder elektronisch gegenüber wayers zu erklären. In diesem Fall ist wayers berechtigt, eine Entschädigung zu erhalten, die wie folgt, pauschalisiert in Prozent des Gesamtpreises der von der TP gewählten Leistungen, orientiert am Rücktrittszeitpunkt der TP, verlangt werden kann:
6.3 Der TP ist der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in niedrigerer Höhe als der jeweils vorgenannten Pauschalen entstanden ist. wayers behält sich vor, anstelle der vorgenannten Pauschalen im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung konkret beziffern und belegen.
Nimmt die TP Leistungen, die ihr von wayers ordnungsgemäß angeboten wurden, aus von ihr allein zu vertretenden Gründen (z. B. vorzeitige Ab- oder Rückreise, Krankheit, persönliche Gründe) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der gezahlten Vergütung.
8.1 Die TP ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.2 Die TP haftet für Schäden (Körperschäden, Sachschäden, Vermögensschäden), die sie vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat (§ 823 BGB). Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
8.3 Weder wayers als entsendende Organisation noch die aufnehmende Organisation vor Ort wird finanzielle oder rechtliche Verantwortung für Schäden, Verluste oder Verletzungen übernehmen, die durch das Verhalten, die Handlungen oder die Unterlassungen der TP während des Aufenthaltes schuldhaft verursacht worden sind.
8.4 Für Projekte im Bereich Medizin, Soziales und Unterrichten benötigt wayers ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von deutschen teilnehmenden Personen (österreichische Personen: Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge, schweizerische Personen: Sonderprivatauszug). Die TP muss das Führungszeugnis rechtzeitig beantragen, das nicht bei Vertragsschluss nicht älter als sechs Monate sein darf.
9.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist wayers und der TP stets unbenommen. wayers kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die TP trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört, oder wenn sei sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder sie sich sonst stark vertragswidrig verhält.
9.2 Der für eine außerordentliche Kündigung erforderliche wichtige Grund liegt vor, wenn die TP die in diesen AGB ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt, insbesondere sie mit einem fälligen Zahlungsbetrag trotz Mahnung in Verzug gerät, oder wenn über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sie bei Fälligkeit zahlungsunfähig ist, oder Verfahren, Beschlüsse, Anträge oder andere Schritte in Bezug auf die Insolvenz eingeleitet wurden, und diese Maßnahmen die Durchführung des Vertrags zwischen wayers und der TP erheblich beeinträchtigen können und die Fortsetzung des Vertrages für wayers daher unzumutbar ist. Dies gilt auch, wenn die TP die ihr obliegenden Mitwirkungspflichten vor Beginn der Freiwilligenarbeit in Bezug auf die Zurverfügungstellung der für die Platzierung zwingend erforderlichen Teilnahmeunterlagen verletzt und mit deren Vorlage trotz Erinnerung in Verzug gerät.
9.3 Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung liegt auch vor, wenn die TP eine Hausordnung oder die in Ziff. 3 genannten Verhaltenskodizes nicht einhält oder missachtet, ebenso bei festgestelltem Drogenkonsum oder übermäßigem Alkoholkonsum der TP, ihrem Fehlverhalten im Projekt, wie etwa der Missachtung von Weisungen der Projektleiter und Koordinatoren oder der Störung der Gruppe durch Fehlverhalten des Kunden.
9.4 Kündigt wayers, so behält wayers den Anspruch auf die Vergütung, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten trägt die TP selbst.
9.5 Sämtliche Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
10.1 wayers kann vor Beginn der Leistungen vom Vertrag zurücktreten, wenn diese durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, politische Unruhen, behördlichen Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen des Staates, Quarantäne, Streik oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung betroffen werden, die die Durchführung des Freiwilligenaufenthaltes oder die Unterbringung der TP oder den von ihr gewählten Kurs maßgeblich erschweren, behindern oder zeitweise, zum Teil oder ganz unmöglich machen. Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall von wayers der TP zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus hat die TP nicht.
10.2 Wird der Freiwilligenaufenthalt der TP, ihre Unterbringung oder der von ihr gewählte Kurs nach Beginn der Leistungen während der Durchführung von höherer Gewalt i.S.d. Ziff. 10.1 betroffen, gilt wie folgt: Ereignisse höherer Gewalt, die wayers oder der TP die vereinbarten Leistungen unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen, soweit sie trotz der höheren Gewalt durchführbar sind, weiter. Wird durch Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung der betroffenen Partei dauerhaft unmöglich, so wird sie von den noch zu erbringenden Vertragsverpflichtungen frei. Durch die höhere Gewalt verursachte Mehrkosten, etwa für eine vorzeitige Abreise, trägt die TP. Für bereits erbrachte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung, für von wayers noch zu erbringende Leistungen nur dann, wenn sie ersparte Aufwendungen hatte und / oder tatsächliche Rückerstattungen erhalten hat.
10.3 wayers ist berechtigt, im Falle des Eintritts der höheren Gewalt i. S. d. Ziff. 10.1 während des Aufenthaltes der TP den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Auch in diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Leistungen von wayers keine Rückerstattung und für von wayers noch zu erbringende Leistungen nur dann, wenn sie ersparte Aufwendungen hatte und / oder tatsächliche Rückerstattungen erhalten hat.
11.1 Die TP haftet bei von ihr verschuldeten Schäden nach dem Gesetz. Das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung wird bei jeder TP vorausgesetzt. Die nichtverantwortliche, ehrenamtliche Tätigkeit ist i. d. R. über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Die TP muss selbst klären, ob für sie ein Deckungsschutz im Ausland besteht. Die TP muss zwingend eine Auslandskrankenversicherung, möglichst verbunden mit einer Unfallversicherung, abschließen und gegenüber wayers nachweisen.
11.2 wayers nimmt die Beratung und Organisation der TP mit Sorgfalt wahr. wayers haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Schadensersatzanspruch gegen wayers ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von wayers. Die Haftung von wayers wird für einen von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfall ferner pro Schadensereignis auf € 10.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. wayers haftet nicht für die Leistungen von Fremd- und Drittleistern, die als solche deutlich gekennzeichnet sind.
Die TP hat keinen Anspruch auf die Erstattung von Auslagen, die im Zuge der Freiwilligentätigkeit entstehen und die nach den Umständen für erforderlich gehalten werden können. Auslagenerstattungen können nur nach gesonderter, vorheriger Absprache gewährt werden. Die TP erhält die Möglichkeit der Nutzung vorhandener Ausstattung im Projekt für die Tätigkeit.
13.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert wayers die TP in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. wayers hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Freiwilligenvertrag oder dem Unterbringungsvertrag oder für einen Kurs erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen. Die TP hat jederzeit die Möglichkeit, die bei wayers gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn die TP bzw. die gesetzlichen Vertreter ihre Daten zur Speicherung widerrufen, wenn die Daten für wayers zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Die TP hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten der TP auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Die TP kann unter der Adresse hello@wayers.com mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Wayers unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
13.2 Mit einer Nachricht an hello@wayers.com kann die TP der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.
14.1 Auf Wunsch kann bei erfolgreich absolvierter Freiwilligenarbeit eine Bescheinigung über die Art und den Umfang der freiwilligen Tätigkeit erstellt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die TP die ihr vorgegebenen Aufgaben erfüllt hat.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Klauseln der AGB im Übrigen unberührt.
14.3 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: wayers nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch gesetzlich nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen.
Entsendende Organisation:
wayers GmbH
Nymphenburger Str. 113, 80636 München
Tel. 089-28 675 1-0, Fax: 089-28 67 51-29
E-Mail: hello@wayers.com
www.wayers.com
USt-ID: DE 238 462 641.
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Freiwilligenaufenthalten. Haftpflichtversicherung: HanseMerkur, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
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