So vielfältig wie die Gründe für ein Sabbatical sind auch die verschiedenen Modelle, die in Frage kommen. Da es für die meisten Angestellten keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt, was das Einlegen, das Modell und die Form des Sabbatjahrs angeht, ist alles möglich und verhandelbar. Deshalb: Lass dich inspirieren von unserer Übersicht über alle Modelle – hier ist für jeden etwas dabei!
Es kommt ganz darauf an, wo und wie du arbeitest.
Glückwunsch! Du hast gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Denn in diesen Bereichen gibt es Gesetze des Bundes und der Länder, in denen die Auszeit auf Zeit geregelt ist.
Mehr Infos dazu findest du hier:
Dann stehen die Chancen gut, dass du gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr hast. Ein Blick in deinen Vertrag schafft Klarheit. Dort ist das Sabbatical nicht aufgeführt? Dann fällst du in die letzte Kategorie!
In diesem Fall brauchst du erst die individuelle Einwilligung deines Arbeitgebers, da du per se keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical hast. Auch über das genaue Modell des Sabbatjahres musst du dich einzelvertraglich mit deinem Chef einigen. Dafür hast du deutlich mehr Mitspracherecht – und Möglichkeiten!
Dieses Modell, das auch für Beamt*innen und Lehrer*innen gilt, ist gemeinsam mit dem Teilzeit-Modell das gängigste und am meisten angewandte.
Wie es funktioniert? Du vereinbarst einen Zeitraum, in dem du auf einen Teil deines Gehaltes verzichtest. Dadurch sparst du Guthaben an. Nach der Ansparphase folgt schließlich die Freistellungsphase, in der du nicht arbeiten musst, aber dennoch dein gekürztes Gehalt weiterausbezahlt bekommst.
Der Vorteil: Da du während deines Sabbaticals ganz regulär angestellt bleibst, bist du während deiner Auszeit weiterhin voll über deinen Arbeitgeber versichert.
Gut zu wissen: Anspruch auf dieses Modell hast du nur dann, wenn du bereits sechs Monate bei deinem Arbeitgeber angestellt bist und dort mehr als 15 Mitarbeiter*innen arbeiten.
Dieses Modell ist gemeinsam mit dem Anspar- und Freistellungsmodell die beliebteste Variante eines Sabbaticals. Hier schließt du für einen vorab festgelegten Zeitraum einen Teilzeitvertrag ab. De facto arbeitest du aber weiterhin Vollzeit, jedoch ohne dein volles Gehalt dafür zu bekommen. Die dabei entstandenen unbezahlten Überstunden wandern auf ein Arbeitszeitkonto. Sind genug Überstunden auf dem Konto, kannst du dein Sabbatical antreten.
Der Vorteil: Auch während deiner Auszeit bekommst du dein reduziertes Gehalt weitergezahlt und bist weiterhin voll über deinen Arbeitgeber versichert.
Gut zu wissen: Dieses Modell kannst du nur nutzen, wenn du bereits sechs Monate bei deinem Arbeitgeber angestellt bist.
Sehr beliebt und unkompliziert ist das Arbeitszeitguthaben-Modell. Hier sparst du über einen längeren Zeitraum deine Überstunden an und nutzt diese anschließend einfach auf einen Schlag als Sabbatical.
Der Vorteil: Da dir deine geleisteten Überstunden nicht bezahlt wurden, bist du auch während deiner Auszeit voll versichert und wirst regulär weiterbezahlt.
Auch dieses Modell funktioniert über ein Arbeitszeitkonto. Auf dieses wandern Teile deines Gehaltes, Überstunden, Urlaubstage, die du nicht in Anspruch genommen hast, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen. Diese Zahlungen kann dein Arbeitgeber in Investmentfonds anlegen, um es so zu vermehren. Während deiner Freistellungsphase wirst du anschließend aus diesem Fond bezahlt.
Gut zu wissen: Dieses Modell wird meist für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand genutzt.
Beim Time-Out-Modell wirst du für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt und erhältst nur noch reduziertes Gehalt. Dieses Modell nehmen Unternehmen häufig dann in Anspruch, wenn sie sich in wirtschaftlich oder konjunkturell schwierigen Zeiten befinden. Sobald es wirtschaftlich wieder bergauf geht, kannst du zu deinen vorher gültigen Bedingungen zurückkehren.
Bei diesem Modell, das auch unbezahlte Freistellung genannt wird, nimmst du für eine bestimmte Dauer unbezahlten Urlaub. Der Nachteil des ruhenden Arbeitsverhältnisses: Du bist nur im ersten Monat deines Sabbaticals weiter über deinen Arbeitgeber mitversichert. Danach musst du dich selbstständig um deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kümmern.
Gut zu wissen: Bei diesem Modell musst du die Kosten für deine Versicherungen selbst tragen. Die Zuzahlung deines Arbeitgebers entfällt nach einem Monat.
Ein Sonderurlaub ist eine Beurlaubung von bis zu einem Monat. In dieser Zeit wirst du nicht bezahlt, im Gegensatz zum unbezahlten Urlaub bleibst du hier jedoch weiter gesetzlich sozialversichert und hast nach deiner Rückkehr weiterhin Anspruch auf deinen Job.
Gut zu wissen: Sparst du zusätzlich deinen Jahresurlaub an und nimmst ihn direkt im Anschluss, kannst du bereits ein Mini-Sabbatical genießen!
Du bist in deinem aktuellen Job unzufrieden und denkst sowieso über einen Wechsel nach? Dann kannst du auch kündigen und in der Übergangsphase zum nächsten Job ein Sabbatical einlegen.
Gut zu wissen: Vor deiner Kündigung solltest du unbedingt sicherstellen, dass du genügend Geld für die Auszeit angespart hast. Es kann dir nämlich passieren, dass du bis zu drei Monate lang kein Arbeitslosengeld erhältst, wenn du selbst kündigst.
Hier gibt es mehrere Varianten, die du mit deinem Arbeitgeber verhandeln kannst. Am häufigsten wird jedoch angespartes Zeitguthaben genutzt. Der größte Unterschied zu anderen Sabbatjahr-Modellen: Hier ist nicht vorgesehen, dass du nach deiner Freistellungsphase wieder zurückkehrst. Stattdessen genießt du deinen Ruhestand oder arbeitest nur noch eine reduzierte Stundenzahl.
Egal, welches Modell am Ende passt: Du und dein Arbeitgeber müsst euch zuvor genau überlegen, wie das Sabbatical ablaufen wird:
Da es keine gesetzlichen Regelungen gibt, musst du unbedingt alle Vereinbarungen dokumentieren. Das heißt, du brauchst in jedem Fall einen Änderungsvertrag oder eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag – es sei denn, es gibt bereits eine Sabbatical-Regelung in deinem Arbeitsvertrag.
Eine Vertretung zu finden ist die Aufgabe deines Arbeitgebers. Zu deinen Pflichten zählt hingegen eine gut dokumentierte Arbeitsübergabe für deine Vertretung.
Ein Sabbatical ist im Prinzip nichts anderes als ein Urlaub: Auch hier hat keiner im Unternehmen das Recht, dich zu erreichen.
Das ist Verhandlungssache und kann deshalb von Sabbatical zu Sabbatical unterschiedlich sein. Denkbar wäre zum Beispiel, dass sich deine Auszeit im Krankheitsfall automatisch verlängert. Das funktioniert jedoch nur, wenn du und dein Chef es vorab so schriftlich festgehalten haben.
Du willst in deiner alten Position weitermachen, in der du aufgehört hast? Dann solltest du das unbedingt vorab mit deinem Chef verhandeln und schriftlich festhalten. Ansonsten hast du bei deiner Rückkehr keinerlei Garantie auf deinen alten Job.
Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, hast du einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub. Warum? Der gesetzliche Urlaub ist lediglich abhängig vom bestehenden Arbeitsverhältnis und nicht davon, ob der Mitarbeiter tatsächlich arbeitet.