Du bist Beamter oder Beamtin und hast einen herausfordernden Job, in dem du täglich alles gibst? Im gleichen Atemzug träumst du von mehr Zeit für dich, deine Familie oder eine Auszeit in einem anderen Land? Dann stürz dich in das Abenteuer Sabbatical. Sammle unvergessliche Momente und tanke Kraft und Motivation, um nach deiner Verschnaufpause in deinem Job mit neuem Fokus und frischen Ideen durchzustarten.
Ein Sabbatical ist eine bis zu einjährige Auszeit vom Schreibtisch – ganz ohne Kündigung oder Geldnot. Das Ziel dabei ist es, endlich Wünsche, Träume oder Projekte umsetzen zu können, die im Arbeitsalltag keinen Platz finden. Der Begriff „Sabbatical“ stammt dabei aus dem Hebräischen „schabat“ und steht für „ruhen“.
Der öffentliche Dienst nimmt eine Vorreiterrolle ein, wenn es um das Thema Sabbatical geht. So sind Beamte in der glücklichen Lage, dass es in allen 16 Bundesländern klare Regelungen zum Sabbatjahr gibt. Das ist in der freien Wirtschaft jedoch die absolute Ausnahme.
Die Ursache für die vergleichsweise großzügigen Regelungen für Beamt*innen sind historisch bedingt: Zum einen hat das Sabbatjahr im Forschungs- und Lehrbereich die längste Tradition, zum anderen gab es in den 80er Jahren in Deutschland die sogenannte Lehrerschwemme, die dafür gesorgt hat, dass das Sabbatjahr gerne vergeben wurde.
Die Grundidee eines Sabbatical ist einfach – wenn auch die Umsetzung für Beamte sowie Tarifbeschäftigte in Bund und Ländern im Detail unterschiedlich geregelt ist: Das Sabbatical besteht aus einer Anspar- und einer Freistellungsphase.
Während der Ansparphase arbeitest du faktisch Vollzeit, auf dem Papier und dem Gehaltszettel jedoch Teilzeit. Dadurch sparst du jedoch sogenanntes Arbeitszeitguthaben an, das du später durch eine Freistellung am Stück – das eigentliche Sabbatical – wieder abbaust.
Dein Beamtenverhältnis bleibt während des gesamten Sabbaticals bestehen und auch dein reduziertes Gehalt fließt während deiner Auszeit weiter. Das Ganze wird auch Teilzeit – oder Blockmodell genannt.
Du möchtest ein Jahr Sabbatical nehmen. Dafür kannst du eine Teilzeitbeschäftigung für vier Jahre mit 75 Prozent deines Gehaltes vereinbaren. Anschließend arbeitest du drei Jahre Vollzeit, sparst damit ein Zeitpolster an und kannst dir dadurch das vierte Jahr frei nehmen. Während der gesamten vier Jahre läuft dein auf 75 Prozent reduziertes Gehalt weiter.
Du kannst dein Sabbatical nicht abwarten? Dann haben wir eine gute Nachricht für dich: Im Bund und den meisten Bundesländern kannst du deine Auszeit bereits einlegen, bevor du das volle Guthaben dafür angespart hast. Nämlich ab der Hälfte! Einziger Haken: Dein Sabbatjahr darf in diesem Fall nicht länger als drei Monate am Stück dauern.
Bringst du etwas mehr Geduld mit und hast kein Problem damit, die Zeit im Voraus komplett anzusparen, kannst du sogar ein einjähriges Sabbatical beantragen. Das ist aber auch das Maximum.
Dir gefällt die Idee des Teilzeitmodells nicht? Dann hast du im Bund und in vielen Bundesländern zudem die Möglichkeit eines unbezahlten Sonderurlaubs. In den meisten Fällen wird dieser jedoch nur dann genehmigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beamt*innen haben laut § 91 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) i.V.m. §9 Abs. 1 Arbeitszeitverordnung Bund (AVZ) gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical – jedoch mit einer Einschränkung: Stehen dienstliche Belange der beantragten Teilzeittätigkeit oder der Freistellung entgegen, kann dein Arbeitgeber oder Dienstherr den Antrag ablehnen.
Du hast es schon gemerkt: Der Bund und die einzelnen Bundesländer haben ihre eigenen Regeln, was das Sabbatjahr angeht. Grundsätzlich handelt es sich dabei jedoch nur um Details.
Auf Bundesebene: Du bist Bundespolizist*in, in der Bundeswehr oder im Verwaltungsdienst des Bundes tätig? Dann hast du die Möglichkeit zwischen zwei und sieben Jahren in Teilzeit zu arbeiten und anschließend ein bis zu einjähriges Sabbatical einzulegen. Alternativ kannst du auch bereits während der Ansparphase drei Monate am Stück frei nehmen.
In den Ländern: Du bist Lehrer*in oder Professor*in? Dann gelten die jeweiligen Regeln des Landesrechts für dich. So variiert beim Teilzeitmodell beispielsweise die Mindest- oder Maximallänge der Ansparzeit von Bundesland zu Bundesland. In der Regel kannst du für dein Sabbatical jedoch zwischen ein bis neun Jahren ansparen bzw. arbeiten und maximal ein Jahr Auszeit nehmen.
Die Beantragung deines Sabbaticals ist ganz einfach:
Schritt 1: Hole deinen Vorgesetzen und deine Personalabteilung bei einem persönlichen Gespräch ab, erzähle ihnen über deinen Sabbatical-Wunsch und kläre die wichtigsten Details.
Schritt 2: Reiche einen formellen Antrag bei deinem Dienstherrn ein. In vielen Bundesländern bietet die Landesregierung bereits Vorlagen an, die du online herunterladen, drucken und ausfüllen kannst. Alternativ kann der Antrag auch individuell von dir geschrieben werden.
Das sollte dein Antrag enthalten:
Du hast dich fest entschlossen ein Sabbatical zu machen? Dann steht dir eine Welt voller Möglichkeiten offen! Du hast noch keine Idee, in welche Richtung es gehen soll? Wir haben ein paar Vorschläge für dich gesammelt:
Hast du dich einmal für ein Modell und Sabbatical entschieden, gibt es daran meist nichts mehr zu rütteln. Gibt es allerdings einen triftigen Grund dafür, dass du dein Sabbatical doch nicht antreten kannst, bekommst du das Gehalt, das du gespart hast, wieder ausgezahlt.
Damit nach deinem Sabbatical keine Überraschungen auf dich warten, solltest du vorab zwei Dinge beachten:
Das Gute: Grundsätzlich sehen alle Regelungen von Bund und Ländern eine geregelte Rückkehr nach dem Sabbatjahr vor. Das heißt, gibt es an der bisherigen Dienststelle einen Überhang oder ist eine Versetzung geplant, müssen Beamt*innen im Sabbatjahr genauso behandelt werden wie alle anderen Beamt*innen.