In deinem Kopf siehst du dich schon am Strand liegen, als Volontär*in mit anpacken oder mit Work & Travel die Welt bereisen? Bevor du dich mit deinem Chef an den Verhandlungstisch setzt, um dein Sabbatical auszutüfteln, solltest du dich mit den rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Sabbatjahr vertraut machen. Los geht’s!
Ein Sabbatical, zu Deutsch auch Sabbatjahr genannt, ist ein spezielles Arbeitszeitmodell, das dir eine längere Auszeit von deinem Job ermöglicht. Ursprünglich ins Leben gerufen wurde es von US-amerikanischen Professoren, die sich dazu entschlossen haben, eine Pause vom Universitätsleben zu nehmen, um sich ganz ihren Forschungen zu widmen.
Hier findest du Informationen zu Dauer und zum richtigen Zeitpunkt eines Sabbaticals und deinen Möglichkeiten:
Um sich Träume zu erfüllen, die sich nach einem langen Arbeitstag nicht (mehr) realisieren lassen oder während dem Jahresurlaub zeitlich schwierig zu verwirklichen sind. Die Möglichkeiten und Wünsche für eine Auszeit sind viele: du willst dich in einem Freiwilligenarbeitsprojekt engagieren, beruflich in einem Auslandspraktikum weiterentwickeln oder neue berufliche Wege entdecken, autark leben, die Welt sehen, ein Buch schreiben oder einen Reiseblog, eine fremde Sprache lernen, ein Retreat und Yoga-Kurs? Dann ist ein Sabbatical genau das Richtige für dich!
Grundsätzlich kann jede*r Arbeitnehmer*in ein Sabbatical einlegen. Leider gibt es in Deutschland jedoch – außer für Beamt*innen, Lehrer*innen und Tarifbeschäftigte – keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Glückwunsch! Du hast in Deutschland laut § 91 Absatz 1 BBG gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Zusätzlich gibt es in allen 16 Bundesländern klare Regelungen dazu: So ist ein Sabbatical an den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung geknüpft. Das heißt, du verkürzt deine Arbeitszeit auf dem Papier um bis zu 50 Prozent, arbeitest faktisch jedoch weiterhin in Vollzeit. Dein dadurch angespartes „Guthaben“ an Überstunden kann anschließend als Sabbatical zusammenhängend genommen werden, während du dein gekürztes Gehalt während der Auszeit weitergezahlt bekommst.
Mehr Infos für Beamt*innenUnd zudem im öffentliche Dienst? Dann gibt es Grund zu jubeln! Du hast nämlich laut § 10 Absatz 6 TVöD gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Dieses läuft ähnlich wie das Sabbatical-Modell für Beamt*innen und Lehrer*innen – nämlich über ein Langzeitkonto – ab. In der freien Wirtschaft findet sich ein solcher Anspruch auf Auszeit ebenfalls in so manchem Tarifvertrag – wie etwa in der chemischen Industrie. Ein Blick in deinen Vertrag bringt Klarheit.
Dann heißt es: Ab an den Verhandlungstisch. Denn um diese Art der Auszeit in Anspruch zu nehmen, ohne dein Arbeitsverhältnis zu kündigen, musst du mit deinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Regelung treffen. Auch gut zu wissen: Wenn Kolleg*innen in einer ähnliche Position bereits ein Sabbatical angetreten haben, hast du den Grundsatz der Gleichbehandlung auf deiner Seite und so rechtlichen Anspruch auf das „Ja“ vom Chef.
Vorbereitung ist alles! Unsere Tipps:
Dein Betriebsrat: In einigen Fällen kann es ratsam sein, mit deinem Wunsch nach einem Sabbatjahr nicht gleich zum Chef zu rennen. Existiert beispielsweise ein Betriebsrat, kannst du dich vorab bei diesem erkundigen, ob überhaupt die Möglichkeit für ein Sabbatical besteht.
Deine Personalabteilung: Du willst dich darüber informieren, welche Vorgaben und Regelungen es zum Thema Sabbatjahr in deinem Unternehmen gibt? Dann ist eine Personalabteilung eine geeignete Anlaufstelle.
Deine Kolleg*innen: Natürlich kannst du auch Kolleg*innen befrage, die in diesem Bereich bereits Erfahrung sammeln konnten.
Dein Arbeitsverhältnis muss mehr als sechs Monate bestehen. Zudem dürfen deinem Sabbatical keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Vertrauen ist gut, ein Vertrag noch besser! Denn alles, was bereits im Vorfeld sauber geklärt und schriftlich festgehalten wird, führt im Nachhinein nicht zu unnötigem Ärger oder Streit.
Diese Fragen sollte dein Sabbatical-Vertrag beantworten:
Aufgrund des sogenannten „erweiterten Direktionsrechts“ hast du leider keine Garantie darauf, dass du nach deiner Auszeit an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kannst. Achte daher darauf, dass in deinem Sabbatical-Vertrag eine Regelung aufgenommen wird, die eine Rückkehr an deinen alten Arbeitsplatz vorsieht. Alternativ kannst du auch eine Abfindungsvereinbarung mit aufnehmen, für den Fall der Fälle, dass du nach deiner Rückkehr eine schlechtere Stelle zugewiesen bekommst.
In den meisten Sabbat-Modellen ja! Die einzige Ausnahme stellt unbezahlter Urlaub dar, der länger als einen Monat andauert: Hier ruht dein Arbeitsvertrag, deshalb stellt dein Arbeitgeber die Zahlungen vorerst ein und du musst dich selbst um deine Sozialversicherungen kümmern.
Wenn du vor hast, deine Auszeit im Ausland zu verbringen, solltest du zudem den Umfang deines Versicherungsschutzes checken: Bei Reisen innerhalb der EU greift deine gesetzliche Krankenversicherung bei allen Notfällen. Für andere Regionen brauchst du eine spezielle Auslandskrankenversicherung.
Das funktioniert nur dann, wenn du gesetzlichen Anspruch auf eine Auszeit hast oder dein Chef einem Kollegen mit einer ähnlichen Position und Tätigkeit bereits eine Auszeit genehmigt hat. In diesem Fall kannst du deinen Anspruch auf Gleichbehandlung vor Gericht geltend machen.
Das kommt ganz auf dein Sabbatical-Modell an:
Solange ein Arbeitsverhältnis besteht, hast du einen gesetzlichen Mindestanspruch an Urlaub. Diese Regelung gilt ohne „Wenn und Aber“, solange du dich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befindest, und ist völlig unabhängig davon, ob du tatsächlich arbeitest.
Die Regeln und Möglichkeiten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Hier findest du die Regelungen für die einzelnen Bundesländer: