Du überlegst, ein Work & Travel in Japan zu machen, bist aber noch nicht so vertraut mit den ganzen Voraussetzungen? We’ve got you! Als alte Work & Travel Hasen wissen wir genau, worauf es ankommt. Und zwar: das Working Holiday Visum. Es erlaubt dir, für ein Jahr lang in Japan zu reisen und nebenbei Geld zu verdienen. Doch wie für jedes Visum gibt es auch für das Working Holiday Visum Japan ein paar Konditionen…
Das Working Holiday Visum erlaubt es dir, für zwölf Monate in Japan zu leben und zu arbeiten. Es ist also die richtige Wahl, wenn du für einen langen Zeitraum das Land erkunden willst und dabei Geld verdienen möchtest. Aber Achtung: Du kannst das Working Holiday Visum Japan nur einmal im Leben nutzen.
Gemäß der japanischen Einreisebestimmungen dürfen sich Besucher*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bis zu 90 Tage ohne Visum in Japan aufhalten. Dafür erhältst du direkt bei deiner Ankunft eine Genehmigung für einen kurzfristigen Aufenthalt („Temporary Visitor“-Einreisestatus). Arbeiten ist für Inhaber*innen eines Kurzzeitvisums streng verboten, es eignet sich also nicht für ein Work & Travel.
Wenn du ein Working Holiday Visum für Japan beantragen möchtest, musst du einige Bedingungen erfüllen. Du musst entweder die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und einen gültigen Reisepass haben. Dein Alter ist auch wichtig: Du musst zwischen 18 und 30 Jahren alt sein, wenn du den Antrag stellst. Außerdem darfst du nicht von Unterhaltsberechtigten, also Ehepartner*in oder Kindern, begleitet werden. Falls du schon mal mit einem Working Holiday Visum in Japan warst, kannst du dieses Visum leider nicht noch einmal beantragen.
Dein Hauptziel sollte sein, „Ferien“ in Japan zu verbringen, wobei du die Möglichkeit hast, temporäre Nebenbeschäftigungen anzunehmen. Finanziell musst du abgesichert sein: Du brauchst mindestens 2.000 Euro, wenn du Hin- und Rückflugticket vorweisen kannst, oder mindestens 3.000 Euro, wenn du nur ein Hinflugticket hast. Zudem ist eine Auslandskrankenversicherung erforderlich.
Bei der Beantragung des Visums brauchst du:
Wichtig: Die Dokumente müssen auf Englisch oder Japanisch sein.
Das Visum kann nur in der japanischen Botschaft bzw. den japanischen Generalkonsulaten in Deutschland und Österreich beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise mindestens fünf Werktage, vorausgesetzt, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind. Allerdings kann es in manchen Fällen auch länger dauern. Daher ist es wichtig, deinen Antrag rechtzeitig zu stellen. Beachte, dass du das Visum frühestens ein Jahr vor deinem geplanten Reiseantritt beantragen kannst.
Du hast die Möglichkeit, deinen Antrag direkt bei der entsprechenden Stelle persönlich vor Ort zu beantragen. Falls es dir besser passt, kannst du deinen Antrag auch postalisch einreichen. Wichtig ist hierbei, dass du nicht deinen originalen Reisepass, sondern nur eine Kopie davon schickst. Beachte allerdings, dass du zur Abholung des Visums persönlich erscheinen musst und deinen originalen Reisepass vorzeigen solltest.
Wir von wayers helfen dir gerne mit einer Step by Step Anleitung für die Beantragung deines Working Holiday Visums!
Solltest du Japan während deines Work & Travel Aufenthalts verlassen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder einreisen wollen, ist das möglich. Dein Visum muss allerdings für die gesamte Dauer gültig sein. Bei der Einreise oder in der nächsten Immigration Services Agency kannst du um eine Residence Card (Aufenthaltskarte) bitten. Mit dieser Karte ist eine Aus- und Wiedereinreise möglich. Die Gültigkeit deines Visums verlängert sich durch die Aus- und erneute Einreise nicht.
Das Working Holiday Visum selbst kannst du nicht verlängern. Es ist jedoch möglich, bei der Immigration Services Agency einen Statuswechsel zu einem Touristenvisum oder Arbeitsvisum zu beantragen.
Grundsätzlich darfst du nur einmal im Leben mit einem Working Holiday Visum nach Japan reisen. Bist du die Reise einmal angetreten, kannst du das Visum also nicht erneut beantragen.
Wenn du das Visum erhalten hast, den Aufenthalt jedoch nicht antreten konntest, kann es unter gewissen Umständen möglich sein, das Visum erneut zu beantragen. Folgendes muss dafür zutreffen:
Good news: Das Working Holiday Visum für Japan ist kostenlos! Es fallen hierbei also keine zusätzlichen Kosten für dein Abenteuer an und du hast mehr Spielraum für dein Reisebudget.